Professionelle Drohnengenehmigungen

Professionelle Drohnengenehmigungen

Ton an

Professionelle Drohnengenehmigungen

EU-Verordnung und nationale Vorschriften

Der professionelle Einsatz von Drohnen unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Die EU-Drohnenverordnung definiert unter anderem erforderliche Pilotenlizenzen, Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen sowie die Einteilung in drei Betriebskategorien (offen, speziell und zertifiziert).

Darüber hinaus gelten weiterhin nationale Bestimmungen, etwa § 21h Luftverkehrs-Ordnung mit spezifischen Abstandsregeln zu sensiblen Bereichen wie Bundesfernstraßen, Bahnanlagen oder Industrieanlagen.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Für viele Anwendungen im gewerblichen Umfeld ist eine Betriebserlaubnis nach EU-Verordnung notwendig. Diese wird im Einzelfall oder allgemein (generisch) durch die Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

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Paket 1: Beratung zur Betriebserlaubnis in der speziellen Kategorie (SORA & ConOps)

Für den rechtssicheren Betrieb von Drohnen außerhalb der offenen Kategorie – etwa im urbanen Raum, in Flughafennähe oder bei Flügen über unbeteiligte Personen – ist eine Betriebserlaubnis in der sogenannten speziellen Kategorie erforderlich. Grundlage dafür ist die Erstellung eines ConOps (Concept of Operations) und einer SORA-Risikobewertung (Specific Operations Risk Assessment) gemäß den Vorgaben der europäischen Luftfahrtbehörde EASA.

Mit unserer Unterstützung navigierst Du sicher durch dieses komplexe Verfahren.

Was wir für Dich übernehmen:

  • Beratung zur Betriebsform: Wir analysieren gemeinsam deinen Anwendungsfall und empfehlen den optimalen Weg zur Genehmigung – von der Allgemeinverfügung bis zur Einzelerlaubnis.
  • Next Steps: Bei neuen oder bereits laufenden Genehmigungen besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
  • Behördenkommunikation: Auf Wunsch übernehmen wir direkten Kontakt zur zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder zum LBA.
  • Telefonberatung oder Zoom: max. 30 Minuten

Wann ist diese Leistung sinnvoll?

  • Für alle professionellen Drohnenflüge außerhalb der offenen Kategorie
  • Bei erhöhtem Risiko (z. B. Flüge über Industrie, Stadtgebiete oder in Flughafennähe)
  • Für Betreiber, die wiederkehrende Einsätze planen und sich vorab einen „Genehmigungs-Fahrplan“ wünschen

Wir unterstützen Einzelfirmen, Behörden, Filmproduktionen, Energieunternehmen, Messebauer oder Industriekunden bei der Erlangung rechtssicherer Betriebsgenehmigungen.

👉 Komplexes Vorhaben? Kein Problem. Beratung zum Drohnenbetrieb

Paket 2: Betriebserlaubnis – Dein Komplettpaket für die spezielle Kategorie

Für viele professionelle Drohneneinsätze reicht die offene Kategorie der EU-Verordnung nicht mehr aus – insbesondere bei Flügen über Werksgelände, in städtischer Umgebung oder in der Nähe von sensibler Infrastruktur. Hier kommt das Profipaket Betriebserlaubnis ins Spiel: eine umfassende Lösung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis mit individueller SORA-Risikobewertung in der speziellen Kategorie.

Das ist enthalten:

  • Individuelle Erstberatung: Gemeinsame Klärung, ob eine Einzelbetriebserlaubnis notwendig ist und wie diese sinnvoll beantragt werden kann.
  • Erstellung der Antragsunterlagen: Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie
  • Wir erstellen dein Betriebshandbuch: Erarbeitung individuelles ConOps angepasst an deine Anwendung und das eingesetzte UAS (ein UAS inklusive – DJI Mavic 3 / 4, Matrice 30, Matrice 350 RTK,  andere UAS auf Anfrage)
  • gemäß JARUS 2.0 erstellen wir Deine individuelle SORA Risikobewertung für eine Fläche/Projekt (max. 500 m Kantenlänge) – auf Anfrage auch BVLOS
  • Definition der TMPR´s bis ARC-d (taktischen Minderungsmaßnahmen}
  • Beschreibung der erhöhten Sicherheitsanforderungen mit Flugabbruchsystem (FTS) und falls erforderlich Fallschirm (Enhanced Containment)
  • Bestimmung SAIL Parameter (spezifisches Sicherstellungs- und Integritätslevel)
  • bis SAIL II: Identifikation der betrieblichen Sicherheitsschritte (OSO´s)
  • max. 3 Stunden Abstimmung und Einarbeitung von Änderungswünschen / Nachweisen der zuständigen Behörde in die Dokumente (1. Revision vor Erteilung der Genehmigung)
  • Erstellung einer Genehmigungskonformen Checklisten für den UAS Einsatz
  • Abhängig von der aktuellen Auftragslage und der Zuarbeit des Kunden beträgt die Erarbeitungszeit der Dokumente ca. 3-4 Wochen (zzgl. Bearbeitungszeit der Behörde)
  • Übergangslösungen für den zeitnahen Betrieb in der speziellen Kategorie bis zur Genehmigung auf Anfrage.

Dieses Paket eignet sich für:

  • Drohnen wie DJI Mavic 3, Mavic 4, Inspire 3, M30, M300, M350, Freefly Alta X, Alta 8 sowie weitere Modelle
  • Flüge mit obigen UAS in Flughafennähe, über Werks- und Industriegelände oder dicht besiedelten Gebieten
  • Unternehmen und Behörden, die regelmäßig außerhalb der offenen Kategorie operieren
  • Organisationen, die eine zukunftssichere Grundlage für wiederkehrende Einsätze schaffen möchten

Mit dem Profipaket sparst Du Zeit und vermeidest unnötige Rückfragen der Behörden. Du erhältst eine strukturierte, Dokumentation und auf Wunsch auch eine Schulung zur praktischen Umsetzung des genehmigten Betriebs.

👉 Jetzt Kontakt aufnehmen und Genehmigungspaket sichern

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EU-Verordnung und nationale Vorschriften

Der professionelle Einsatz von Drohnen unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Die EU-Drohnenverordnung definiert unter anderem erforderliche Pilotenlizenzen, Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen sowie die Einteilung in drei Betriebskategorien (offen, speziell und zertifiziert).

Darüber hinaus gelten weiterhin nationale Bestimmungen, etwa § 21h Luftverkehrs-Ordnung mit spezifischen Abstandsregeln zu sensiblen Bereichen wie Bundesfernstraßen, Bahnanlagen oder Industrieanlagen.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

Für viele Anwendungen im gewerblichen Umfeld ist eine Betriebserlaubnis nach EU-Verordnung notwendig. Diese wird im Einzelfall oder allgemein (generisch) durch die Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.

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Paket 1: Beratung zur Betriebserlaubnis in der speziellen Kategorie (SORA & ConOps)

Für den rechtssicheren Betrieb von Drohnen außerhalb der offenen Kategorie – etwa im urbanen Raum, in Flughafennähe oder bei Flügen über unbeteiligte Personen – ist eine Betriebserlaubnis in der sogenannten speziellen Kategorie erforderlich. Grundlage dafür ist die Erstellung eines ConOps (Concept of Operations) und einer SORA-Risikobewertung (Specific Operations Risk Assessment) gemäß den Vorgaben der europäischen Luftfahrtbehörde EASA.

Mit unserer Unterstützung navigierst Du sicher durch dieses komplexe Verfahren.

Was wir für Dich übernehmen:

  • Beratung zur Betriebsform: Wir analysieren gemeinsam deinen Anwendungsfall und empfehlen den optimalen Weg zur Genehmigung – von der Allgemeinverfügung bis zur Einzelerlaubnis.
  • Next Steps: Bei neuen oder bereits laufenden Genehmigungen besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
  • Behördenkommunikation: Auf Wunsch übernehmen wir direkten Kontakt zur zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder zum LBA.
  • Telefonberatung oder Zoom: max. 30 Minuten

Wann ist diese Leistung sinnvoll?

  • Für alle professionellen Drohnenflüge außerhalb der offenen Kategorie
  • Bei erhöhtem Risiko (z. B. Flüge über Industrie, Stadtgebiete oder in Flughafennähe)
  • Für Betreiber, die wiederkehrende Einsätze planen und sich vorab einen „Genehmigungs-Fahrplan“ wünschen

Wir unterstützen Einzelfirmen, Behörden, Filmproduktionen, Energieunternehmen, Messebauer oder Industriekunden bei der Erlangung rechtssicherer Betriebsgenehmigungen.

👉 Komplexes Vorhaben? Kein Problem. Beratung zum Drohnenbetrieb

Paket 2: Betriebserlaubnis – Dein Komplettpaket für die spezielle Kategorie

Für viele professionelle Drohneneinsätze reicht die offene Kategorie der EU-Verordnung nicht mehr aus – insbesondere bei Flügen über Werksgelände, in städtischer Umgebung oder in der Nähe von sensibler Infrastruktur. Hier kommt das Profipaket Betriebserlaubnis ins Spiel: eine umfassende Lösung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis mit individueller SORA-Risikobewertung in der speziellen Kategorie.

Das ist enthalten:

  • Individuelle Erstberatung: Gemeinsame Klärung, ob eine Einzelbetriebserlaubnis notwendig ist und wie diese sinnvoll beantragt werden kann.
  • Erstellung der Antragsunterlagen: Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie
  • Wir erstellen dein Betriebshandbuch: Erarbeitung individuelles ConOps angepasst an deine Anwendung und das eingesetzte UAS (ein UAS inklusive – DJI Mavic 3 / 4, Matrice 30, Matrice 350 RTK,  andere UAS auf Anfrage)
  • gemäß JARUS 2.0 erstellen wir Deine individuelle SORA Risikobewertung für eine Fläche/Projekt (max. 500 m Kantenlänge) – auf Anfrage auch BVLOS
  • Definition der TMPR´s bis ARC-d (taktischen Minderungsmaßnahmen}
  • Beschreibung der erhöhten Sicherheitsanforderungen mit Flugabbruchsystem (FTS) und falls erforderlich Fallschirm (Enhanced Containment)
  • Bestimmung SAIL Parameter (spezifisches Sicherstellungs- und Integritätslevel)
  • bis SAIL II: Identifikation der betrieblichen Sicherheitsschritte (OSO´s)
  • max. 3 Stunden Abstimmung und Einarbeitung von Änderungswünschen / Nachweisen der zuständigen Behörde in die Dokumente (1. Revision vor Erteilung der Genehmigung)
  • Erstellung einer Genehmigungskonformen Checklisten für den UAS Einsatz
  • Abhängig von der aktuellen Auftragslage und der Zuarbeit des Kunden beträgt die Erarbeitungszeit der Dokumente ca. 3-4 Wochen (zzgl. Bearbeitungszeit der Behörde)
  • Übergangslösungen für den zeitnahen Betrieb in der speziellen Kategorie bis zur Genehmigung auf Anfrage.

Dieses Paket eignet sich für:

  • Drohnen wie DJI Mavic 3, Mavic 4, Inspire 3, M30, M300, M350, Freefly Alta X, Alta 8 sowie weitere Modelle
  • Flüge mit obigen UAS in Flughafennähe, über Werks- und Industriegelände oder dicht besiedelten Gebieten
  • Unternehmen und Behörden, die regelmäßig außerhalb der offenen Kategorie operieren
  • Organisationen, die eine zukunftssichere Grundlage für wiederkehrende Einsätze schaffen möchten

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rufen Sie uns gerne an: +49 177 4129717
oder schreiben Sie uns eine Mail: info@simoneymann.com

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