Der professionelle Einsatz von Drohnen unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Die EU-Drohnenverordnung definiert unter anderem erforderliche Pilotenlizenzen, Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen sowie die Einteilung in drei Betriebskategorien (offen, speziell und zertifiziert).
Darüber hinaus gelten weiterhin nationale Bestimmungen, etwa § 21h Luftverkehrs-Ordnung mit spezifischen Abstandsregeln zu sensiblen Bereichen wie Bundesfernstraßen, Bahnanlagen oder Industrieanlagen.
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Für viele Anwendungen im gewerblichen Umfeld ist eine Betriebserlaubnis nach EU-Verordnung notwendig. Diese wird im Einzelfall oder allgemein (generisch) durch die Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.
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Der professionelle Einsatz von Drohnen unterliegt klaren rechtlichen Vorgaben. Die EU-Drohnenverordnung definiert unter anderem erforderliche Pilotenlizenzen, Sicherheitsabstände zu unbeteiligten Personen sowie die Einteilung in drei Betriebskategorien (offen, speziell und zertifiziert).
Darüber hinaus gelten weiterhin nationale Bestimmungen, etwa § 21h Luftverkehrs-Ordnung mit spezifischen Abstandsregeln zu sensiblen Bereichen wie Bundesfernstraßen, Bahnanlagen oder Industrieanlagen.
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Für viele Anwendungen im gewerblichen Umfeld ist eine Betriebserlaubnis nach EU-Verordnung notwendig. Diese wird im Einzelfall oder allgemein (generisch) durch die Landesluftfahrtbehörde oder das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt.
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